1. Name, Sitz, Zweck 2. Mitgliedschaft 3. Organe A. Die Mitgliederversammlung B. Der Vorstand C. Die Rechnungsrevision 4. Statutenrevision und Auflösung |
Name, Art. 1 Unter dem Namen „Pferdesportverein Thun“ besteht ein Verein von unbestimmter Dauer im Sinne von Art. 60ff.ZGB. Sitz, Art. 2 Der Sitz des Vereins ist Thun. Zweck, Art. 3 Der Pferdesportverein Thun hat den Zweck:
Aufnahme, Art. 4 Mitglied des Pferdesportvereins Thun kann jeder Pferdesportfreund und jede Unternehmung werden, die sich mit dem Zweck des Vereins identifizieren und die Zielsetzungen unterstützen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand nach Eingang der schriftlichen Beitrittserklärung sowie Anerkennung der Statuten. Mitgliederkategorien Der Pferdesportverein Thun besteht aus folgenden Mitgliederkategorien:
Verlust der Mitgliedschaft, Art. 5 Die Mitgliedschaft erlischt:
Ausschluss Ein Ausschluss kann durch den Vorstand ohne Angabe der Gründe ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied trotz Mahnung den in den Statuten festgelegten Verpflichtungen oder weiteren verbindlichen Beschlüssen des Pferdesportvereins Thun nicht nachkommt oder den Interessen gröblich zuwiderhandelt. Es besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen. Pflichten, Art. 6 Jedes Mitglied ist zur Einhaltung der Statuten und zur Befolgung der Beschlüsse des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung verpflichtet, sowie gehalten, bei der Organisation und Durchführung von Vereinsanlässen mitzuhelfen. Beitrag Art. 7 Die Höhe der Jahresbeiträge für die einzelnen Mitgliederkategorien wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung jährlich festgelegt. Die Vorstandsmitglieder sind während ihrer Amtszeit vom Mitgliederbeitrag befreit. Haftung, Art. 8 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Organe, Art. 9 Die Organe des Pferdesportvereins Thun sind:
Ordentliche und ausserordentliche Mitgliederversammlung, Art. 10
Einberufung, Art. 11 Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat durch den Vorstand mindestens 10 Tage vorher unter Angabe der Traktanden schriftlich zu erfolgen. Stimmrecht, Art. 12
Aufgabe und Befugnisse, Art. 13 Die Aufgaben und Befugnisse der Mitgliederversammlung sind:
Zusammensetzung und Amtsdauer, Art. 14
Einberufung, Art. 15 Der Vorstand wird vom Präsidenten einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern, oder wenn zwei seiner Mitglieder schriftlich eine Sitzung verlangen. Aufgaben und Befugnisse, Art. 16 Der Vorstand erledigt alle Geschäfte des Vereins, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
Unterschrift, Art. 17 Der Präsident, oder im Verhinderungsfalle der Vizepräsident, zeichnet mit Sekretär oder dem Kassier zusammen rechtsverbindlich für den Verein. Zusammensetzung und Amtsdauer, Art. 18
Statutenrevision, Art. 19 Die vorliegenden Vereinsstatuten können durch die Mitgliederversammlung jederzeit geändert werden. Für einen Revisionsbeschluss ist das Zweidrittelsmehr der anwesenden Mitglieder erforderlich Auflösung, Art. 20
Inkrafttreten, Art. 21 Die vorliegenden Statuten treten nach Annahme durch die ordentliche Mitgliederversammlung vom 12. November 2010 sofort in Kraft. Längenbühl, 12. November 2010 Namens des Vorstandes: Der Präsident: sig. Toni Hadorn |